Was darf man bei einer Krankschreibung, und was nicht?

Sie sind krank geworden und waren beim Arzt, und jetzt sind Sie ein paar Tage auch offiziell krankgeschrieben. Vielleicht sogar bis zum Wochenende.

Wir gehen einfach davon aus, dass Sie korrekt und unter richtiger Angabe krankgemeldet sind. »Blau machen« schließen wir hier aus.

Was genau bedeutet das jetzt eigentlich? Dürfen Sie das Haus nicht mehr verlassen? Schon öfter haben wir von der Angst gehört, »in der Stadt gesehen zu werden«.

Also, was stimmt wirklich?

Wichtig ist, Sie dürfen sich nicht »genesungswidrig« verhalten.

Und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Mit Fieber in der Bar um die Ecke aufzutauchen — ohnehin eine schlechte Idee — zählt ganz sicher dazu; für Sie und für alle anderen. Bei einer bspw. stressbedingten Erkrankung in Urlaub zu fahren, kann aber schlicht der Genesung dienen. Ganz abhängig von der Art des Urlaubs natürlich.

Ein Beispiel ist eine Vertriebsmitarbeiterin, die beim Besuch der Abendschule »erwischt« wurde. Da die Schule aber nur fünf Autominuten entfernt war, gab das Gericht ihr recht; ihr Verhalten war nicht genesungswidrig.

Selbst erlebt ist ein Beispiel, in dem ein Kollege sich wegen Grippe krankmeldetet und am nächsten Tag im Lokalblatt mit Foto präsentiert wurde, weil er das Siegestor des örtlichen Vereins geschossen hatte. Das bedarf wohl keines weiteren Kommentars.

Aber nehmen wir einmal den typischen Fall. Sie haben die Woche über eine üble Erkältung und sind bis Freitag krankgeschrieben. Samstag geht es Ihnen schon wieder besser und Sie möchten in die Stadt gehen. Aber was, wenn Sie gesehen werden?

Ganz klar! Natürlich dürfen Sie das Haus verlassen, auch schon vorher. Solange Sie nicht bettlägerig sind, spricht meist kein Grund dagegen. Entscheiden Sie am besten nach gesundem Menschenverstand.

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